Energieausweis

Energieausweis

Wir sind zugelassene und zertifizierte Energieberater für die Erstellung von Energiepässen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Seit 2008 ist der Energieausweis Pflicht!

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Die Ausstellung erforderlicher Energieausweise für Bestandsgebäude wird seit 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht.

Zunächst ist zu klären: Benötige ich einen Energie-Verbrauchsausweis oder einen Energie-Bedarfsausweis?

Beim Energie-Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird nur der tatsächliche Energieverbrauch des Vormieters oder Vorbesitzers dokumentiert unter Beachtung aktueller klimatisch bedingter Einflüsse. Dieser Ausweis ist kostengünstig erstellbar.

Beim Energie-Bedarfsausweis müssen die Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie die Sanierungsziele individuell ermittelt werden. Diese Kosten berechnen sich objektiv auf Basis des tatsächlich notwendigen Aufwands.

Zu den Energie-Ausweisen

Bei gemischt genutzten Gebäuden sind nach der Energieeinsparverordnung zwei Energieausweise (für das betreffende Wohngebäude und das „Nichtwohngebäude“) erforderlich. Das trifft zu bei mehr als 10 % gewerblicher Nutzung. Das betreffende Formular können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen und unserer Firma ausgefüllt per Fax, eMail oder auf dem Postweg zusenden.

1. Der Energie-Verbrauchsausweis

Dieser ist für Sie auf Basis relativ weniger Daten durch die Ingenieurgesellschaft Stöcker mbH kurzfristig erstellbar. Der Energie-Verbrauchsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

2. Der Energie-Bedarfsausweis

Der Energie-Bedarfsausweis weist den errechneten Energiebedarf des betreffenden Gebäudes aus. Hierzu benötigt man objektiv umfangreichere Daten, z.B. Gebäudemaße, verwendete Materialien der Gebäudehülle, der Wände und Dach, Isolierung der Kellerräume, thermische Verluste der Heizungsanlage, Warmwasserzubereitung und der Isolierung der Rohrverbindungen etc.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anfrage!

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